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Gesetzliche Verordnungen regeln die Kennzeichnung von Lebensmitteln im Verkauf und in der Werbung. Sie definieren auch die dabei darzustellenden Referenzmengen für die tägliche Zufuhr an Vitaminen und Mineralstoffen, Nährstoffbezugswerte NRV genannt. Die Herleitung dieser Referenzmengen erfolgte aber auf derart kuriose Art und Weise, dass ihr Nutzen hinterfragt werden muss.

Gesetze und Verordnungen über die Lebensmittel dienen dem Gesundheitsschutz. Einen relevanten Teil dieser rechtlichen Texte machen die Informationen über die Lebensmittel aus. Sie haben als ein Hauptziel die «geeignete» Aufklärung der Verbraucher:innen 1. Die Informationen über Lebensmittel sollen deswegen gewisse Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel klar und verständlich sein. Sie sollen auch wissenschaftliche Empfehlungen im Bereich der Aufklärung über Ernährungsfragen umfassen und eine fundierte Auswahl an Lebensmitteln fördern. Und nicht zuletzt: Diese Informationen dürfen nicht in die Irre führen 1,2.

Die lebensmittelrechtlichen Referenzmengen

Die in der Nährwertdeklaration von Lebensmitteln darzustellenden Referenzmengen für die Zufuhr an Nährstoffen für Erwachsene gehören zu den «Informationen über die Lebensmittel». Für Vitamine und Mineralstoffe heissen diese Referenzmengen auch «Nährstoffbezugswerte NRV», für «Energie und ausgewählte Nährstoffe, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind» lautet ihre Bezeichnung schlicht «Referenzmengen». Beide Sets an Referenzmengen sind in der Schweiz im Anhang 10 der «Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel» aufgeführt, die auch kurz «LIV» genannt wird und zuletzt im Juli 2020 aktualisiert wurde 2. In Europa sind sie Teil des entsprechenden Rechtstextes, der «Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel», die oft nur «VO 1169/2011» genannt wird 1. Dort sind sie im Anhang 13 gelistet. Die Referenzmengen in der Schweizer LIV und der europäischen VO 1169/2011 sind synchron.

Woher stammen die rechtlichen Referenzmengen?

Die ersten «europäischen» Referenzmengen: Eine gemischte Auswahl

Die überarbeiteten Referenzmengen: Eine unklare Herleitung

Die aktuellen Referenzmengen: Eine kunterbunter Daten-Mix

Worin unterscheiden sich die alten, rechtsgültigen von den neuen, fachlich hergeleiteten Referenzwerten?

Lassen sich rechtliche und fachliche Referenzmengen vereinheitlichen?

Fazit

Quellen

Beitragsbild: © [Schlierner] /Adobe Stock