Süssungsmittel gelten in den Augen des Gesetzes als Zusatzstoffe und sind in der Verordnung über Zusatzstoffe geregelt. Eine wichtige Voraussetzung für ihre Zulassung ist die Unbedenklichkeit, die mittels «Safety Assessments» ermittelt wird. Erkenntnisse aus einer israelischen Studie zeigen nun, dass die bisherige Prüfung der Sicherheit nicht umfassend genug ist.
Süssungsmittel stehen schon seit langem im Zentrum der Kritik. In den Medien und in einschlägigen Diskussionsforen fällt dabei immer wieder der Begriff «Krebs». Seitens der Behörden folgt aber dann oft Entwarnung. Eine krebsfördernde Wirkung sei bei den zugelassenen Mengen auszuschliessen. Dies ist nachvollziehbar. Denn die Süssungsmittel müssen – wie alle anderen Zusatzstoffe der Lebensmittelindustrie auch – vor ihrem Einsatz als unbedenklich eingestuft werden. Dazu werden alle Zusatzstoffe einer rigorosen Unbedenklichkeitsprüfung unterzogen und ein Teil davon ist auch die Prüfung des krebsfördernden Potenzials 1.
Seit ein paar Jahren mischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Israel, die am Weizmann Institut für Forschung forschen, die Ernährungswissenschaft auf. Ihnen verdanken wir neue wertvolle Erkenntnisse über den Stoffwechsel nach der Einnahme einer Mahlzeit, insbesondere in Wechselwirkung mit den Mikrobiota im Darm. Ihre neueste Forschung zu den Süssungsmitteln deckt nun eine Schwachstelle in der Beurteilung von Zusatzstoffen auf: Die Bestimmung der Wirkung der Süssstoffe auf die Mikrobiota im Darm ist in einem «Safety Assessment» nicht erforderlich.
Von der Mäusestudie…
…zur umfassenden Humanstudie
Überarbeitung des Safety Assessments nötig
Fazit
Quellen
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