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Lebensmittelzusatzstoffe werden den Lebensmitteln aus technologischen Gründen zugesetzt und sie kommen in vielen industriellen Produkten vor. Voraussetzung für ihre Zulassung ist eine gesundheitliche Unbedenklichkeit. Aber einige Zusatzstoffe stehen mittlerweile unter Verdacht, in der Entstehung von Erkrankungen involviert zu sein. Dies gilt auch für die Emulgatoren.

Die Verwendung von Zusatzstoffen in der Lebensmittelindustrie ist klar geregelt. Ein Zusatzstoff darf nur eingesetzt werden, wenn er in den gesetzlich definierten Listen der zugelassenen Zusatzstoffe aufgeführt ist und somit als unbedenklich eingestuft wurde, sein Einsatz technologisch notwendig ist und den Konsumentinnen und Konsumenten einen Nutzen bringt (zum Beispiel eine längere Haltbarkeit eines Lebensmittels durch Konservierungsstoffe) 1,2. Das Vorhandensein von Zusatzstoffen beschränkt sich somit auf verarbeitete Produkte und ihr Vorkommen gilt dementsprechend als einer der Merkmale zur Identifizierung von hochverarbeiteten Produkten, die der NOVA-Gruppe Nummer 4 zugeschrieben werden. In Europa und der Schweiz tragen die Zusatzstoffe eine E-Nummer und sind als solche in der Zutatenliste erkennbar.

Die Kriterien zur Prüfung der Unbedenklichkeit eines potenziellen Zusatzstoffes fokussieren auf toxikologische Aspekte 3. Informationen über das Ausbleiben von negativen Auswirkungen auf den Stoffwechsel oder die Mikrobiota im Darm sind hingegen für die Zulassung nicht erforderlich. Wie bei den Süssungsmitteln Saccharin und Sukralose mit ihrer Verschlechterung der Glukosetoleranz gezeigt wurde, liegt genau hier das Problem. Sie sind zwar toxikologisch unbedenklich, beeinflussen aber den Stoffwechsel oder die Mikrobiota auf unerwünschte Art und Weise und sind daher alles andere als gesundheitlich unbedenklich. Ähnliches soll nun auch für die Emulgatoren gelten.

Emulgatoren sind stoffwechselwirksam

Negative Zusammenhänge auch beim Menschen

Viele Produkte enthalten Emulgatoren

Fazit

Quellen

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