Von Dr. sc. nat. ETH Paolo Colombani, Dipl. Ing. ETH Christof Mannhart | Lesezeit 3 bis 4 Minuten

Eine personalisierte Ernährung ist als Teil eines gesunden Lebensstils sicher sinnvoll. Und niemand bestreitet, dass dabei auch die Darmmikrobiota eine grundsätzliche Rolle spielen. Anbieter von Mikrobiomanalysen versprechen als Ergebnis der Analysen personalisierte Empfehlungen. Wie sind diese einzustufen? Bräuchte es sogar entsprechende gesetzliche Regulierungen?

Die Forschung zur Bedeutung der Darmmikrobiota für unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit gehört zu den jüngsten Bereichen der Wissenschaft. Grundsätzliche Zusammenhänge sind bereits bekannt. Aber sehr vieles ist noch ungeklärt und bedarf, wie es in solchen Fällen immer wieder heisst, weiterer Forschung. Aufgrund der vielen Unklarheiten lassen sich folglich auch viele Aussagen fachlich noch nicht beurteilen. Diese Situation ist immer ein Nährboden für kommerzielle Anwendungen mit Versprechungen, die oftmals sehr verlockend tönen.

Die kommerziell angebotenen Analysen der Darmmikrobiota – auch Mikrobiomanalysen genannt – gehören prinzipiell zu solchen Anwendungen. Vor fünf Jahren startete daher eine Forschungsgruppe ein Projekt zur Prüfung der Notwendigkeit, solche Analysen gesetzlich zu kontrollieren, damit die Konsumentinnen und Konsumenten besser vor unlauteren Versprechungen und nachteiligen Auswirkungen geschützt werden. Finanziert wurde das Projekt vom National Human Genome Research Institute, dem amerikanischen Institut zur Genomforschung am US-Departement für Gesundheit.

Das Projekt

Die Industrie der Mikrobiomanalysen

Keine gesetzliche Kontrolle

Fazit

Quellen

Beitragsbild: © Paolo Colombani, OpenAI’s DALL-E mit ChatGPT generiert